Rechtsprechung
BGH, 01.10.1969 - IV ZR 1002/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung des Versicherungsschutzes nach einem Verkehrsunfall auf Grund Mangelhaftigkeit des verunfallten Fahrzeugs - Gefahrerhöhung durch einen Mangel des Bremsbelages als Folge einer allmälichen betriebsbedingten Abnutzung - Kenntnis des Versicherungsnehmers von den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68
Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz
Auszug aus BGH, 01.10.1969 - IV ZR 1002/68
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, die vom Berufungsgericht noch nicht berücksichtigt werden konnte, setzt die Vornahme einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 1 VVG voraus, daß der Versicherungsnehmer Kenntnis von den gefahrerhöhenden Umständen hatte und in Kenntnis dieser Umstände das Kraftfahrzeug weiter benutzt oder einem anderen zur Benutzung überlassen hat (BGHZ 50, 385 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68]). - BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung
Auszug aus BGH, 01.10.1969 - IV ZR 1002/68
Diese Auffassung ist zutreffend; sie befindet sich in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 23, 142, 145 ff [BGH 24.01.1957 - II ZR 133/55]; VersR 1964, 916; 1966, 230).